Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wurde novelliert und nun veröffentlicht. Informieren Sie sich hier über die Veröffentlichung und die bevorstehende Öffnung des nächsten Antragsfensters.

Mit der vorgenommenen Novellierung der AnpaSo-Förderrichtlinie wurde die bestehende Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen grundlegend neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Das Ziel bleibt aber weiterhin, vulnerable Gruppen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit der novellierten Förderrichtlinie soll es ermöglicht werden, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist es, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Die Nutzung von bestehenden Netzwerken spielt dabei eine besondere Rolle. Soziale Einrichtungen sollen als Multiplikatorinnen fungieren, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.

Im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit der neuen Förderrichtlinie zudem ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Diese stärken natürliche und naturnahe Ökosysteme, haben einen Mehrwert für die Biodiversität, tragen gleichzeitig zu einer Resilienzsteigerung bei und erzeugen damit besonders viele Synergien und positive Nebeneffekte.

Gefördert werden:

  • Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
  • Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
  • Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
  • Förderschwerpunkt (FSP) 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“. 

Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Förderanträge einreichen. Hierbei gilt nicht das Windhundprinzip. Vielmehr wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt, sofern die Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigt.

Eine digitale Informationsveranstaltung zur novellierten Förderrichtlinie ist für den 15.05.2023 geplant. Weitere Informationen und Kontaktdaten für eine Beratung finden Sie auf hier.

(Quelle: Informationsmail des AnpaSo-Teams der ZUG vom 25.04.2023)