Klimaanpassungsgesetz seit 1. Juli 2024 in Kraft
Am 1. Juli 2024 ist das neue Klimaanpassungsgesetz (KAnG) des Bundes in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I - Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Bundesgesetzblatt). Anpassung an Klimawandelfolgen ist notwendiger Bestandteil unseres Lebens geworden, seit die zunehmenden Treibhausgase in unserer Atmosphäre die Temperatur auf unserer Erde ansteigen lassen. Nun ist die Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen gesetzlich gestärkt worden: Gemäß Berücksichtigungsgebot müssen Träger öffentlicher Belange bereits eingetretene und zukünftige Klimawandelfolgen, wie Starkregen-, Hitze- und Dürreextreme bei Planungen und Entscheidungen berücksichtigen. Weiterhin sind die Bundesländer dazu aufgefordert, bis Januar 2027 eine landesspezifische Anpassungsstrategie vorzulegen oder eine bestehende Strategie zu aktualisieren. Von Kommunen sollen Anpassungskonzepte erarbeitet werden, wobei deren Inhalte und die zu verpflichtende kommunale Ebene noch von den Ländern festgelegt werden müssen. Intensiv diskutiert werden derzeit Möglichkeiten, die Finanzierung der kommunalen Anpassung auf Bund und Länder aufzuteilen. Dies könnte beispielsweise über eine im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe geschehen.